Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

I. 2006

Aufsichtsrat und Vorstand der Odeon Film AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 20. Juli 2005 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" nicht entsprochen wird.

Vorstand und Aufsichtsrat der Odeon Film AG befürworten die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Er leistet einen Beitrag dazu, den Wirtschaftsstandort Deutschland insbesondere auch für ausländische Investoren attraktiver zu machen.

Die Odeon Film AG hat seit ihrer Gründung stets die Interessen der Aktionäre in den Vordergrund gestellt. Unser unternehmerisches Handeln ist durch verantwortungsbewusste und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrats sowie durch Transparenz geprägt. So haben wir schon weit vor Inkrafttreten des Deutschen Corporate Governance Kodex seinen allgemeinen Grundsätzen entsprochen. Bei dieser Unternehmenskultur soll es auch künftig bleiben.


II. 2007

Aufsichtsrat und Vorstand der Odeon Film AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 24. Juli 2006 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" nicht entsprochen wird.


Berlin im Dezember 2006

Kontakt zu Investor Relations

Odeon Film AG
Hofmannstraße 25-27
81379 München

Telefon: +49 (0)89 64958-0
Telefax: +49 (0)89 64958-103
E-Mail: aktie@odeonfilm.de